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MITGLIEDSBEITRÄGE

 
Der Mitgliederbeitrag ist jeweils bis zum 31. August des Kalenderjahres für die entsprechende Fussballsaison (1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres) im Voraus zu zahlen. Wird der Mitgliederbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Spieler solange vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen, bis der Beitrag beglichen wird. Für die Begleichung ist dann der zuständige Trainer verantwortlich.
Mitgliederbeiträge - Saison 2023 / 2024

G-Junioren                       
Nachwuchs: Junioren/Juniorinnen      
Aktive Frauen und Herren                  
Senioren                                               
Trainingsgruppe                                 
Passivmitglieder                                   
Gönner                                                 
Aktive Spieler/-innen als Funktionäre  

CHF 250
CHF 350
CHF 400
CHF 400
CHF 120
CHF   50
CHF   80
CHF   80

pro Jahr
pro Jahr
pro Jahr
pro Jahr
pro Jahr
pro Jahr
pro Jahr
pro Jahr

Für Spielerinnen und Spieler aller Ressorts und die übrigen beitragspflichtigen Mitglieder, welche während einer laufenden Fussballsaison dem FC Wallisellen beitreten, gilt folgende Regelung:
 

– Spielerinnen und Spieler, welche zwischen Juli und November dem FC Wallisellen

   beitreten, zahlen den  gesamten Mitgliederbeitrag

– Spielerinnen und Spieler, welche zwischen Dezember und Mai dem FC Wallisellen

   beitreten, zahlen die Hälfte des Mitgliederbeitrages

– Spielerinnen und Spieler, welche im Juni dem FC Wallisellen

   beitreten, sind für den laufenden Monat (Juni) beitragsfrei

Austritt
 

Jedes austretende Mitglied schuldet dem Verein den Jahresbeitrag für das ganze laufende (bzw. die gesamte laufende Fussballsaison) sowie die allfällig weiter bestehenden Verpflichtungen. (Auszug aus den Statuten des FC Wallisellen)

Es erfolgt keine Rückerstattung eines bereits bezahlten Mitgliederbeitrages.

Mitgliederbeiträge (MB) für Elternteil als Trainer/Betreuer/Koordinator/Funktionär oder Vorstandsmitglied mit eigenen Kindern* beim FC Wallisellen
 

Rechnungsstellung / Rückerstattung
– Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen über den vollen Mitgliederbeitrag.

– Die Rückerstattung der Ermässigung gemäss nachfolgender Regelung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Saison.

– Die Rückerstattung von Mitgliederbeiträgen für engagierte Eltern als Trainer/Betreuer/Koordinator/Funktionär oder Vorstandsmitglied mit eigenen Kindern beim FC Wallisellen ist ein Zeichen der Wertschätzung des Vereins für den Einsatz im jeweils vergangenen Jahr. Voraussetzung dafür ist ein vorbildlicher Einsatz, die Erfüllung der Aufgaben und die Einhaltung der Erwartungen des FC Wallisellen.

– Die Rückerstattung ist keine Verpflichtung des Vereins für die Zukunft und kann nur bei ausgewogenem Vereinsbudget ausbezahlt werden.

Regelung
Elternteil neuer Trainer/Betreuer                  im 1. Amtsjahr                  
(nur gültig im 1. Amtsjahr, und wenn            1. Kind: 1/2 des MB / 2. – 5. Kind: 1/1 des MB
2. Amtsjahr folgt)

Elternteil Trainer/Betreuer                             im 2. und 3. Amtsjahr    
1. – 3. Kind: 1/2 des MB / 4. + 5. Kind: CHF 0

Elternteil langjähriger Trainer/Betreuer       ab 4. Amtsjahr
1. Kind: 1/2 des MB / 2. – 5. Kind: CHF 0

*  Als «Kind» gelten alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr (Volljährigkeit),
auch wenn das «Kind» bzw. der/die Jugendliche bereits in einem Aktiv-Team spielt.  

Die oben ausgeführte Regelung für Spielerinnen und Spieler gilt auch für die Mitgliederbeiträge der Trainer/Betreuer mit eigenen Kindern beim FC Wallisellen.

Mitgliederbeiträge für Spieler/-innen in der Regional-Auswahl (RA) bzw. im Footeco
 

Spieler/-in in Regional-Auswahl                            CHF 300
Spieler/-in im Footeco FE 12 / FE 13 / FE 14       CHF   50

Kontoverbindungen FC Wallisellen
Hauptkonto
 

Raiffeisenbank Region Glatt
IBAN: CH08 8080 8005 2993 5459 4
FC Wallisellen
8304 Wallisellen

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