Über den FCW
Genehmigt durch die Generalversammlung vom Freitag, 08. März 2024
Genehmigt durch den Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) am Mittwoch, 20. März 2024
Die Statuten des FC Wallisellen
Die Statuten des FC Wallisellen datieren vom 6. März 1998. Die Vereinsstrukturen, der regionale und nationale Fussball sowie die Gesellschaft haben sich in den letzten 20 Jahren stark verändert und weiterentwickelt. Zahlreiche Artikel in den Statuten entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und diverse Formulierungen sind nicht mehr zeitgemäss.
Der FC Wallisellen hat aus diesen Gründen im Jahr 2019 die Statuten einer Totalrevision unterzogen, mit Unterstützung eines Rechtsanwalts aus unserem Verein, eines Vereinsrechtsexperten und einer SFV-Juristin. Zudem bildete das Thema «Statuten» das Haupttraktandum am jährlichen Vorstandsworkshop.
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Der Vorstand des FC Wallisellen freut sich, Euch hiermit über die Statutenänderungen im Detail zu informieren. Mit der Totalrevision verfügt der FC Wallisellen über neue, zeitgemässe und an die aktuelle Vereinsphilosophie angepasste Vereinsstatuten.
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Gemäss Art. 22b) der aktuellen Statuten sind Statutenänderungs- und
-Revision Anträge von Mitgliedern dem Vorstand spätestens 30 Tage vor der Generalversammlung einzureichen.
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Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen und die erfolgreiche Einführung der neuen Vereinsstatuten des FC Wallisellen anlässlich der 100. ordentlichen Generalversammlung vom Freitag, 6. März 2020.
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Bei Fragen und für Anregungen stehen Euch die Vorstandsmitglieder des FC Wallisellen gerne zur Verfügung.
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